Ich wohne in einer Wohnanlage und möchte eine Wallbox installieren. Wie mache ich das?

Gemäß dem aktuellen Wohnungseigentumsgesetz §20 (2) kann jeder Wohnungseigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, darunter fallen auch Veränderungen die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. §21 regelt die Kostenverteilung.

Demzufolge darf die WEG/Hausverwaltung der Installation einer Wallbox in der Tiefgarage, oder einer Ladesäule, auf dem der Wohnanlage zugewiesenen Parkplatz, nicht verwehren. Allerdings darf und sollte die WEG/Hausverwaltung Vorgaben bekanntgeben, nach denen eine Wallbox oder Ladesäule zu errichten ist. Damit wird sichergestellt, dass auch noch zukünftig weitere Eigentümer/Mieter Wallboxen/Ladesäulen errichten können, und die Stromversorgung der Wohnanlage dafür weiterhin ausgelegt bleibt.

 

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